AGB "Webhosting" 1. Geltungsbereich, Anwendbarkeit Im Bereich Webhosting bietet AIDA-Werbung drei Webhosting-Pakete (Basic, Premium, Professional) an. 2. Leistungsumfang, Entgelte 1. Zur Wirksamkeit des Auftrages bedarf es einer ordnungsgemäßen und vollständigen Eingabe von erforderlichen Daten. 2. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Kundeninformation, wie sie mit dem Bestellformular verknüpft bzw. verbunden ist. 3. Die Nutzung des Internetservices erfolgt zu den jeweils gültigen Entgelten gemäß Auftrag. Der Kunde erhält zu jedem Zahlungsvorgang eine Rechnung. Zahlungen erfolgen jeweils für alle Pakete monatlich im Voraus. 4. AIDA-Werbung behält sich eine Änderung der Entgelte vor. Abänderungen werden dem Kunden mit einer angemessenen Zeit vor dem In-Kraft-Treten postalisch mitgeteilt. Erhöhungen der Entgelte bewirken ein außerordentliches Kündigungsrecht des Kunden mit einer Frist von zwei Wochen. 5. Sollte das Datum des Vertragsbeginns oder des Vertragsendes nicht der erste Tag eines Monats sein, werden solche Monate nicht tagesanteilig bezogen abgerechnet sondern der jeweils angefangene Monat als Vertragsbeginn deklariert. 6. Die Zahlung der Entgelte erfolgt prinzipiell durch Lastschrifteinzug. Der Kunde ermächtigt AIDA-Werbung, anfallende Entgelte über das jeweils gültige Konto einzuziehen. Das monatliche Pauschalentgelt wird jeweils im Voraus bis zum Ende des jeweiligen Monats eingezogen. Einmalige Entgelte, das Bereitstellungsentgelt sowie variable Entgelte werden mit Erbringung der Leistung separat in Rechnung gestellt. 7. Der Kunde ist auch für Entgelte, die andere Personen befugt oder unbefugt über seine Zugangskennung verursachen, verantwortlich, es sei denn, der Kunde hat dies nicht zu vertreten. Dem Kunden obliegt der Nachweis, dass er dies nicht zu vertreten hat. 8. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich der Kunde, das persönliche Passwort zu seiner Zugangskennung sorgfältig und vor dem Zugriff Dritter geschützt aufzube- wahren sowie es vor Missbrauch und Verlust zu schützen. 3. Regelungen zu selbst erstellten bzw. übertragenen Inhalten 1. Der Kunde verpflichtet sich, für seine geschäftsmäßigen Angebote Namen und Anschrift sowie bei Personenvereinigungen und Gruppen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten anzugeben (gesetzliche Anforderung nach dem Teledienstegesetz). 2. Der Kunde gewährleistet, dass die Inhalte nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Darüber hinaus ist das Hinterlegen von erotischen, pornographischen, extremistischen (insbesondere rechtsextremistischen) oder gegen die guten Sitten verstoßende Inhalte im Rahmen des AIDA-Werbung Internetservices nicht gestattet. Dies gilt auch, wenn solche Inhalte durch Hyperlinks oder sonstige interaktive Verbindungen, die der Kunde auf Seiten Dritter setzt, zugänglich gemacht werden. AIDA-Werbung ist berechtigt, vorgenannte Inhalte sofort ohne gesonderte Mitteilung bis zum Nachweis der Recht- mäßigkeit zu sperren und nach rechtskräftiger Entscheidung über die Rechtswidrigkeit zu löschen. AIDA-Werbung wird den Kunden über eine Sperrung unverzüglich informie- ren. Verstößt ein Kunde wesentlich oder trotz Abmahnung gegen diese Bedingungen, ist AIDA-Werbung berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. 3. AIDA-Werbung behält sich vor, Inhalte, die das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit des Servers beeinträchtigen könnten, grundsätzlich zu sperren oder deren Betrieb im Einzelfall zu unterbinden. Dies betrifft insbesondere CGI-Programmmodule, PHP und ASP. AIDA-Werbung behält sich ebenfalls das Recht vor, das Angebot des Kunden ohne Vorwarnung zu sperren, falls der Kunde eigene Programme im Rahmen seines Angebotes arbeiten lässt, die das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit des Servers beeinträchtigen. 4. Dem Kunden ist bekannt, dass für alle Teilnehmer im Übertragungsweg des Internets in der Regel die Möglichkeit besteht, von in Übermittlung befindlichen Daten ohne Berechtigung Kenntnis zu erlangen. Dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf. 4. Registrierung, Wechsel, Änderung und Kündigung von Domains bei Internet-Präsenzen 1. AIDA-Werbung erteilt per Telefon oder Internet grundsätzlich nur unverbindlich Auskunft über die Verfügbarkeit einer Domain. Zwischen Auskunft und Anmeldung kann eine Vergabe an eine Dritte Partei durch die DENIC oder eine andere Stelle erfolgen, ohne dass AIDA-Werbung hierauf Einfluss nimmt oder davon Kenntnis erlangt. 2. Die Anmeldung einer Domain erfolgt, sofern nichts anders vereinbart wurde, als deutsche „de“-Domain. Die Daten zur Registrierung werden in einem automatisierten Verfahren ohne Gewähr an die DENIC oder an eine andere zuständige Stelle weiter- geleitet. Der Kunde kann von einer tatsächlichen Zuteilung erst ausgehen, wenn der Internetservice vom AIDA-Werbung unter dem bzw. den gewünschten Namen bereit- gestellt wurde. Jegliche Haftung und Gewährleistung für die Zuteilung von bestellten Domainnamen sowie für die zwischenzeitliche Vergabe an eine andere Partei sind seitens AIDA-Werbung ausgeschlossen. 3. Sollten vom Kunden gewünschte Domains nicht mehr verfügbar sein, wird AIDA- Werbung eventuell vom Kunden angegebene Alternativen der Reihe nach berück- sichtigen. Sollte keiner der angegebenen Namen oder keine ausreichende Anzahl verfügbar sein, wird AIDA-Werbung weitere Domainnamen zur Anmeldung vom Kunden anfordern. 4. AIDA-Werbung betreut während der Dauer des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages sämtliche Domains auf der Grundlage der jeweils gültigen Richtlinien der zuständigen Vergabestellen, insbesondere den Regelungen der DENIC (einsehbar unter www.denic.de). Sollten sich diese Richtlinien ändern oder sollten sich die Rahmenbedingungen für die Registrierung und Aufrechterhaltung von Domains aus anderen Gründen verändern, sind AIDA-Werbung und der Kunde bereit, ihr Vertrags- verhältnis entsprechend anzupassen. 5. Aida-Werbung führt die Anmeldung bzw. Registrierung von Domains im Namen und im Auftrag des Kunden durch und trägt den Kunden als Nutzungsberechtigten der jeweiligen Domain ein. Bei einzelnen Services kann pro Service ein einheitlicher vom Kunden abweichender Nutzungsberechtigter benannt werden, der anstatt des Kunden Berücksichtigung findet. Die AIDA-Werbung wird, wie üblich, als „tech-c“ eingetragen. Dem Kunden ist bekannt, dass Name und Adresse des jeweiligen Nutzungs- berechtigten bei der DENIC sowie in der RIPE-Datenbank zwingend und dauerhaft gespeichert werden und in der so genannten „whois“-Abfrage im Internet (z. B. über www.denic.de) für ihn selbst und Dritte jederzeit einsehbar sind. 6. Sollte der Kunde bzw. der sonstige Nutzungsberechtigte nach Vertragsende die Weiternutzung einer Domain über einen anderen Anbieter wünschen, so wird AIDA- Werbung hierzu unverzüglich die notwendige Freigabe ohne gesondertes Entgelt erteilen, sofern die vertragsgemäßen Entgelte bezahlt wurden. 7. Es besteht bei einzelnen Services die Möglichkeit, vorhandene Domains, die zurzeit von einem anderen Anbieter betreut werden, zukünftig als Bestandteil des Vertrags- verhältnisses bei AIDA-Werbung betreuen zu lassen. Dem Kunden ist bekannt, dass zur erfolgreichen Ummeldung eine Freigabe des bisher die Domain betreuenden Anbieters erforderlich ist. AIDA-Werbung wird daher in angemessenem Umfang auch mehrfach versuchen, die Ummeldung erfolgreich durchzuführen. AIDA-Werbung kann jedoch bei ausbleibender Freigabe des dritten Anbieters keine Gewähr für die erfolgreiche Ummeldung übernehmen. Sollte für die Ummeldung ein Entgelt vereinbart worden sein, so ist der Kunde auch bei Ausbleiben dieser Freigabe gegenüber AIDA-Werbung hierfür leistungspflichtig. Eine erfolgreich umgemeldete Domain wird im Verhältnis zwischen AIDA-Werbung und dem Kunden ansonsten wie eine neu registrierte Domain gemäß den hier getroffenen Regelungen behandelt. 8. Sollte AIDA-Werbung den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen, ist AIDA-Werbung berechtigt, den Zugang zum AIDA-Internetservice sofort zu unterbinden und die Aufrechterhaltung der diesem Vertragsverhältnis zugeordneten Internet-Adressen (Domains) gegenüber der jeweils zuständigen Registrierungsstelle (z. B. DENIC) zu beenden. AIDA-Werbung kann ferner in diesem Fall hinterlegte Inhalte und E-Mail- Nachrichten ohne Setzung einer Nachfrist sofort sperren. Ein wichtiger Grund für AIDA-Werbung liegt insbesondere vor, wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden beantragt, eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird. Kommt der Kunde eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder in einem länger als zwei Monate dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der einem monatlichen Entgelt entspricht, in Verzug, kann AIDA-Werbung das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen. 9. Der Kunde erklärt sich bereit, bei Wechsel des Betreuers einer Domain sowie Registrierung, Änderung oder Löschung einer Domain im jeweils erforderlichen Umfang mitzuwirken und hierzu notwendige Erklärungen gegebenenfalls abzugeben. 5. Verantwortlichkeit des Kunden für Inhalte und Domainnamen 1. Der Kunde ist für alle von ihm, über seine Zugangskennung oder von Dritten über seinen AIDA-Werbung-Internetservice produzierten bzw. publizierten Inhalte selbst verantwortlich. Eine generelle Überwachung oder Überprüfung dieser Inhalte durch AIDA-Werbung findet nicht statt. 2. Der Kunde versichert, dass nach seinem besten Wissen durch Registrierung bzw. Konnektierung eines Domainnamens keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Kunde erkennt an, dass er für die Wahl von Domainnamen allein verantwortlich ist. Für den Fall, dass Dritte Rechte am Domainnamen glaubhaft geltend machen, behält AIDA-Werbung sich vor, den betreffenden Domainnamen bis zur gerichtlichen Klärung der Streitfrage zu sperren. 3. Mit der Bestellung eines Webpakets bei AIDA-Werbung erhält der Kunde eine Basisgestaltung der unter der bestellten Domain eingerichteten Internetseite, dessen Umfang je nach gewähltem Webpaket variiert. Zusätzlich durch den Kunden bestellte Leistungen werden gesondert berechnet. Nach Fertigstellung der Basisgestaltung durch die AIDA-Werbung, wird dem Kunden die Administrationsberechtigung für das CMS-System auf der bestellten Domain erteilt. Die Übertragung der Administrations- berechtigung auf den Kunden entbindet die AIDA-Werbung von der Pflege der Internetseite des Kunden. Der Kunde führt die Pflege der Internetseite ab diesem Zeitpunkt in Eigenverantwortung durch und erhält bei Bedarf kostenlosen eMail-Support durch die AIDA-Werbung.Sollte der Kunde die AIDA-Werbung mit der Pflege der unter der bestellten Domain vorhandenen Internetseite beauftragen, wird diese Leistung gesondert berechnet. 4. Ab dem Zeitpunkt der Übertragung der Administrationsberechtigung auf den Kunden, ist dieser selbst für die Datensicherung (Backup) seiner Internetpräsenz verantwortlich. Die AIDA-Werbung stellt dem Kunden zu diesem Zweck eine Backup-Fuktion im CMS-System zur Verfügung. 6. Empfang und Versand von E-Mail-Nachrichten 1. Sollte AIDA-Werbung bekannt werden, dass der Kunde E-Mail-Nachrichten unter Angabe seines Domainnamens rechtswidrig oder entgegen allgemein anerkannter Regeln der Kommunikation im Internet verschickt, behält sich AIDA-Werbung vor, den Service vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. Dies gilt ebenfalls für Übertragungen („Postings“) von werblichen oder rechtswidrigen Botschaften in öffentliche Newsgroups des Internets. Sollte AIDA-Werbung aus diesen Gründen eine Sperrung vornehmen, ist der Kunde dennoch gegenüber AIDA-Werbung leistungspflichtig. 7. Vertragsbeginn/-ende 1. Mit dem Tag der Freischaltung der Zugangskennung und ggf. des ersten der angeforderten Domainnamen zum AIDA-Werbung-Internetservice entsteht zwischen dem Kunden und AIDA Werbung das Vertragsverhältnis. Vertragslaufzeiten: Mindestlaufzeit 12 Monate, danach jederzeit kündbar mit 1 Monat Frist zum Quartalsende. 2. Der Kunde und AIDA-Werbung können das Vertragsverhältnis ohne Angabe von Gründen in der oben genannten ausgewiesenen Frist kündigen. 3. Eine Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform per Brief oder Telefax. Der Kunde kann auf Wunsch innerhalb der angebotenen Pakete wechseln, insofern verfügbar und technisch möglich. Bei einem Wechsel zu einem Service mit reiswerterem Tarif wird eine Einrichtungsgebühr erhoben bei einem Wechsel zu einem Service mit höheren Tarif entfällt die Einrichtungsgebühr. Die Bereitstellung der eränderten Leistungen erfolgt schnellstmöglich, die Berechnung des neuen Tarifs verfolgt ab dem Termin der Umstellung. AIDA-Werbung kann aus dem Tarifwechsel resultierende Forderungen ebenfalls per Lastschrift einziehen. Gutschriften werden mit zukünftigen Leistungen verrechnet. Als Kündigungsfrist gilt zukünftig die für den neu gewählten Internetservice in der Kundeninformation angegebene Frist. 4. Besondere Service-Leistungen wie
entfallen bei Kündigung. |